Die Verantwortlichkeiten für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung einer Rufanlage hängen vom jeweiligen Aufgabenbereich der beteiligten Gewerke ab – etwa von Planung, Errichter, Hersteller und Betreiber. Da es hierzu im Markt immer wieder Unsicherheiten gibt, soll diese Übersicht Orientierung schaffen und die jeweiligen Zuständigkeiten verständlich darstellen.