Die Verantwortlichkeiten für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung einer Rufanlage hängen vom jeweiligen Aufgabenbereich der beteiligten Gewerke ab – etwa von Planung, Errichter, Hersteller und Betreiber. Da es hierzu im Markt immer wieder Unsicherheiten gibt, soll diese Übersicht Orientierung schaffen und die jeweiligen Zuständigkeiten verständlich darstellen.
Verantwortlichkeiten des Herstellers von Rufanlagen nach DIN VDE 0834
Oliver Müller2026-11-06T09:51:45+01:00Die aktuelle Ausgabe ist VDE 0834. Sie ersetzt die Ausgabe von 2016 und gilt für Rufanlagen unter anderem in [ weiterlesen ]
